Atemluft-/Pressluftflaschen

 DRUCKLUFTFLASCHE 


 Druckluftflaschen („Arbeitsluftflaschen") haben einen grauen Flaschenkörper, die Flaschenschulter ist grün gekennzeichnet. Die Frist für die jährliche Überprüfung („Flaschen-TÜV“) beträgt 10 Jahre. Atemluftflaschen mit CE- Kennzeichnung dürfen nur für Atemschutzgeräte verwendet werden. Aber nicht für Kissen, Kissen, Dichtkissen und Zelte. 

ATEMLUFTFLASCHE 

 Atemluftflaschen weisen einen gelben Flaschenkörper auf, während die Flaschenschulter durch weiße und schwarze Sektoren gekennzeichnet ist. Die Frist für die jährliche Überprüfung („Flaschen-TÜV“) beträgt fünf Jahre.. Atemluftflaschen mit CE-Kennzeichnung dürfen nur als Teil eines Atemschutzgeräts oder als Reserveflasche für ein Atemschutzgerät verwendet werden. Sie dürfen nur für Atemschutzgeräte benutzt werden. Aber nicht für Sprungpolster, Hebekissen, Dichtkissen und Zelte mit der Nummer TPED.


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